Kündigung
Die Kündigung eines Unterrichtsvertrages ist zum
30.04., 31.08. und 31.12. möglich.
Die Abmeldung ist der Schulleitung bis spätestens
31.03., 30.06., 30.11. vorher formlos schriftlich bekannt zu geben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Veränderung des Wohnsitzes oder längere Krankheit (mit ärztlichem Attest) sind Ausnahmen möglich.