Begabtenförderung
Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung können in die Begabtenförderung aufgenommen werden. In diesem Fall gilt das Entgelt „Begabtenförderung“ (siehe Entgeltordnung).
Regularien
- Der Einstieg in die Begabtenförderung ist in der Regel zwischen 10 und 12 Jahren
- Die Höchstförderdauer beträgt sechs Jahre.
- Pro Schuljahr müssen die Schülerinnen und Schüler der Begabtenförderung bis zu zweimal bei Musikschulveranstaltungen oder Umrahmungen zur Verfügung stehen.
Aufnahmekriterien
- Die aktuelle Unterrichtsbelegung ist E45, bei E30 muss die Ummeldung auf E45 vorliegen.
- Abgabe eines schriftlichen Gutachtens der Lehrkraft über die Schülerin/den Schüler bei der Schulleitung.
- Öffentliches Vorspiel bei dem Schul- und Fachbereichsleitung über die Aufnahme entscheiden. Falls die Schülerin/der Schüler bei einem Wettbewerb im gleichen Kalenderjahr der Antragsstellung in der zweiten Wettbewerbsstufe einen Preis erhalten hat, entfällt das Vorspiel.
- Belegung von mindestens einem Ergänzungsfach (z.B. Musiktheorie oder Ensemble).